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   BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91   

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BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,6925)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,6925)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,6925)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei unterlassener Beweisantragstellung in der mündlichen Verhandlung - Geltendmachung eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. September 1989 (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87]) ist ebenfalls nicht gegeben.

    Auch von den Ausführungen im vorbezeichneten Senatsurteil, die die Frage einer Berücksichtigung von nach Bekanntmachung der Wertermittlungsergebnisse eingetretenen Wertveränderungen behandeln (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87]), weicht das Urteil des Flurbereinigungsgerichts nicht ab; das gleiche gilt hinsichtlich der in der Beschwerde weiter angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17 = RdL 1970, 20), vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 = RdL 1975, 128) und vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 32 = RdL 1975, 242).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Daß das Unterbleiben einer im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (vgl. z.B. BVerwGE 57, 31 [BVerwG 26.10.1978 - 5 C 85/77]), bedeutet nicht, daß im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darauf verzichtet werden kann, den Verfahrensmangel rechtzeitig zu bezeichnen.
  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Deshalb sind nur die innerhalb der für die Beschwerde vorgesehenen Frist von einem Monat nach Zustellung des vorinstanzlichen Urteils (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F.) am 12. Dezember 1990 vorgetragenen Beschwerdegründe beachtlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 30.01.1985 - 9 B 10679.83

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel - Amtsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Auch ein derartiger Verfahrensmangel ist vielmehr im Beschwerdeverfahren nur auf - rechtzeitig erhobene - Rüge hin zu beachten (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1985 - BVerwG 9 B 10679.83 - ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Ob die Angriffe der Kläger gegen die Beweiswürdigung des Flurbereinigungsgerichts überhaupt als Verfahrensrügen angesehen werden können oder ob sie die Anwendung des materiellen Rechts betreffen (vgl. zur Problematik außer dem vorangeführten Senatsbeschluß BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]), bleibt unter diesen Umständen offen.
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Unstatthaft ist schließlich die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung BGHZ 83, 61 ab (s. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 11.75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    In dem von den Klägern angeführten - in der Beschwerde versehentlich mit der Bezeichnung BVerwGE 44, 143 [BVerwG 26.10.1973 - VII C 25/72] angegebenen - Urteil BVerwGE 55, 143 hat der beschließende Senat entschieden, daß auf Abfindungsgrundstücken verbleibende dauernde Beeinträchtigungen (Beispiel: Hochspannungsmast), die eine beständige Minderung der Landnutzung bewirken oder einem sich dauernd auswirkenden Flächenentzug gleichzusetzen sind, in der Flurbereinigung grundsätzlich durch entsprechende Landabfindung zweckgerichtet auszugleichen sind, wenn der Einlage vergleichbare Beeinträchtigungen nicht anhaften (a.a.O., S. 147).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - , je mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts und eine Beeinträchtigung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör darin erblicken, daß das Flurbereinigungsgericht den Unterzeichner des vorgenannten Schreibens nicht als Zeugen vernommen und den darin wiedergegebenen Beschluß des Vorstandes der Beklagten nicht beigezogen hat, scheitert die Annahme eines Verfahrensmangels daran, daß die schon im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Kläger nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 18. Oktober 1990 entsprechende Beweisanträge nicht gestellt und mit der Beschwerde nichts dafür vorgebracht haben, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht die Notwendigkeit einer ergänzenden Beweisaufnahme hätte gleichwohl aufdrängen müssen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - und Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - ).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Senatsbeschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen

  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
  • VGH Bayern, 18.10.1990 - 13 A 89.1600
  • BVerwG, 19.12.1977 - 3 B 11.75

    Zulassung der Revision - Divergenz - Beklagte Behörde - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76

    Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung -

  • BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
  • BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93

    Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

    Nachdem nämlich die Verwaltungsstreitverfahren, die die Kläger hinsichtlich der Wertermittlung für ihre Einlageflurstücke und in bezug auf die ihnen zugewiesene Landabfindung infolge der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1991 - BVerwG 5 B 27.91 - (Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr. 8) und - BVerwG 5 B 26.91 - rechtskräftig abgeschlossen sind, ist zwischen den Klägern als Teilnehmern der Flurbereinigung und dem Beklagten verbindlich festgestellt, daß die seinerzeit angefochtenen Verwaltungsentscheidungen über die Wertermittlung und die Planabfindung rechtmäßig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 40.75 - ).
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